Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden
Law Enforcement Guidelines — Verfahren für behördliche Auskunfts-, Sicherungs- und Notfallersuchen
Stand: 19. August 2026
English: This page describes how law enforcement authorities can request data from FLEXR. Requests may be submitted in German or English to flexr.social@proton.me.
1. Wer wir sind
Verantwortlich für die Plattform FLEXR ist Julian Pachernegg, Einzelunternehmer, Johann-Schrey-Weg 260, 8232 Grafendorf, Österreich (siehe Impressum). Der Dienst wird aus Österreich betrieben; es gilt österreichisches Recht. FLEXR ist ein Einzelunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung — Anfragen bearbeitet der Betreiber persönlich.
2. Zustellung von Anfragen
Behördliche Ersuchen richten Sie bitte an flexr.social@proton.me, mit dem Betreff „Behördenanfrage", bei Gefahr im Verzug mit dem Betreff „NOTFALL — Behördenanfrage". Postalische Zustellung ist an die oben genannte Anschrift möglich.
Diese E-Mail-Adresse ist zugleich die zentrale Kontaktstelle nach Art. 11 der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) für die unmittelbare elektronische Kommunikation mit Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Europäischen Gremium für digitale Dienste. Verfahrenssprachen sind Deutsch und Englisch. Die Kontaktstelle für Nutzer nach Art. 12 DSA ist dieselbe Adresse; sie ist in den Nutzungsrichtlinien benannt.
Ersuchen sind auf Behördenpapier einzureichen und müssen von der anfragenden Stelle stammen; wir antworten ausschließlich an eine dienstliche Adresse der ersuchenden Behörde. Anfragen von Privatpersonen, Anwaltskanzleien oder Detekteien werden über dieses Verfahren nicht beantwortet.
3. Erforderliche Angaben
- ersuchende Behörde, Aktenzeichen, Name und dienstliche Kontaktdaten der sachbearbeitenden Person;
- Rechtsgrundlage des Ersuchens und, soweit erforderlich, die gerichtliche Bewilligung bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung;
- möglichst genaue Bezeichnung der betroffenen Person: E-Mail-Adresse des Kontos, Profilname oder Konto-ID;
- präzise Bezeichnung der angeforderten Daten und des Zeitraums;
- Frist, bis zu der die Auskunft benötigt wird.
Pauschale Ersuchen ohne Eingrenzung auf konkrete Konten oder Zeiträume können wir nicht beantworten.
4. Rechtsgrundlage
- Österreichische Behörden: Auskünfte erteilen wir auf Grundlage der Strafprozessordnung, insbesondere auf staatsanwaltschaftliche Anordnung bzw. gerichtliche Bewilligung, sowie auf Grundlage sonstiger gesetzlicher Auskunftspflichten.
- Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten: über die Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit, insbesondere die Europäische Ermittlungsanordnung, sowie über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen nach der seit 18. August 2026 anwendbaren Verordnung (EU) 2023/1543.
- Behörden aus Drittstaaten: über den Rechtshilfeweg (MLAT) unter Einbindung der österreichischen Justizbehörden.
- Bestandsdaten geben wir nur heraus, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Freiwillige Auskünfte über die gesetzlichen Pflichten hinaus erteilen wir nicht — ausgenommen Notfälle nach Abschnitt 6.
5. Welche Daten überhaupt vorhanden sind
Wir können nur herausgeben, was tatsächlich gespeichert ist. FLEXR betreibt keine Vorratsdatenspeicherung und protokolliert keine Verbindungsdaten je Nutzerkonto.
| Datenart | Vorhanden? | Anmerkung |
|---|---|---|
| Bestandsdaten (E-Mail, Name, Geburtsdatum, PLZ/Ort, Geschlecht, Studio, Registrierungszeitpunkt) | ja | Selbstangaben. Geburtsdatum und Lichtbild wurden vor der Freischaltung gegen einen vorgelegten amtlichen Lichtbildausweis sichtgeprüft — es handelt sich um eine Sichtprüfung, nicht um ein behördliches Identifizierungsverfahren (kein eID, kein KYC). Der Name wird nicht gegen ein Register abgeglichen und gilt nicht als behördlich verifiziert. Bestandskonten aus der Zeit vor Einführung der Prüfung haben sie unter Umständen nicht durchlaufen; das teilen wir im Einzelfall mit. |
| Profilfotos | ja | inkl. Freigabestatus |
| Verifizierungs-Selfies und Ausweisaufnahmen | in der Regel nein | werden unmittelbar nach der Prüfentscheidung gelöscht. Nur während einer noch offenen Prüfung sind sie vorübergehend vorhanden |
| Chatnachrichten (Inhalt, Zeitstempel, Absender) | ja | Klartext in der Datenbank, keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung; das Original und die für den Empfänger bereinigte Fassung liegen getrennt vor |
| Matches, Swipes, Blockierungen, Meldungen | ja | mit Zeitstempel |
| Systemseitig markierte Nachrichten | ja | inkl. Markierungsgrund |
| Geräte-ID und User-Agent | ja | zufällige, vom Client erzeugte Kennung — keine Hardware-Kennung, keine IMEI, keine Werbe-ID |
| Moderationsentscheidungen | ja | Maßnahme, Umfang, Dauer, zugrunde liegende Tatsachen und Grundlage |
| IP-Adressen je Konto oder Login | nein | werden nicht kontobezogen gespeichert; kurzlebige Server-Logs auf Systemebene können IP und Zeitstempel enthalten, ohne Zuordnung zum Konto |
| Zahlungs- und Kartendaten | nein | ausschließlich bei Stripe; bitte direkt dort anfragen. Bei uns liegen nur die Stripe-Kennungen des Kontos |
| Passwörter | nicht lesbar | nur als Hash gespeichert |
6. Notfallanfragen
Gefahr für Leib und Leben
Besteht die begründete Annahme einer unmittelbaren Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Person, prüfen wir ein Ersuchen vorrangig. Eine Offenlegung erfolgt, soweit im konkreten Fall eine anwendbare gesetzliche Rechtsgrundlage sie erlaubt oder verlangt und wir Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft haben. Wir sagen eine Herausgabe also nicht pauschal und im Voraus zu — wir sagen zu, dass wir unverzüglich prüfen und, wo die Rechtslage es trägt, unverzüglich auskunftsfähig sind. Betreff: „NOTFALL — Behördenanfrage".
Bitte schildern Sie darin:
- die konkrete Gefahrenlage und die betroffene Person;
- warum die Auskunft zur Abwehr erforderlich und dringlich ist;
- welche Daten genau benötigt werden;
- eine dienstliche Rückrufnummer.
Wir bearbeiten Notfallanfragen vorrangig und bestätigen den Eingang, sobald die Anfrage gesichtet ist. Als Einzelunternehmen können wir keinen Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst zusichern: Bei akuter Gefahr wenden Sie sich bitte zusätzlich über die üblichen Wege an den Polizeinotruf.
6a. Meldungen von uns an Sie
Nach Art. 18 DSA melden wir von uns aus, wenn wir Kenntnis von Informationen erlangen, die den Verdacht einer Straftat begründen, welche eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt. Unabhängig davon zeigen wir die in den Nutzungsrichtlinien beschriebenen Fälle an: Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung (Abschnitt 4) sowie Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (Abschnitt 7), letztere binnen 24 Stunden nach Kenntnis. Das betroffene Material wird dabei gegen die automatischen Löschroutinen gesperrt und zur Übergabe bereitgehalten.
7. Sicherungsersuchen
Auf behördliches Ersuchen sichern wir vorhandene Daten eines Kontos und nehmen sie von den automatischen Löschroutinen aus, damit sie bis zum Eintreffen der förmlichen Anordnung verfügbar bleiben.
- Ersuchen per E-Mail mit Betreff „Sicherung", unter Angabe des Kontos und des Zeitraums.
- Wir sichern die betroffenen Daten und bestätigen dies schriftlich.
- Die Sicherung gilt 90 Tage und wird auf Ersuchen einmalig um 90 Tage verlängert.
- Geht innerhalb dieser Frist keine förmliche Anordnung ein, wird die Sicherung aufgehoben und die reguläre Löschfrist läuft weiter.
8. Aufbewahrung und Löschung
- Löscht ein Nutzer sein Konto, wird es sofort deaktiviert und nach 30 Tagen Karenzzeit endgültig gelöscht, einschließlich der Fotos im Objektspeicher. Danach sind die Daten nicht wiederherstellbar.
- Ein Sicherungsersuchen nach Abschnitt 7, das vor Ablauf dieser Frist eingeht, hemmt die endgültige Löschung.
- Zahlungsbezogene Aufzeichnungen unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (in der Regel sieben Jahre, § 132 BAO).
- Material zu Fällen nach Abschnitt 7 unserer Nutzungsrichtlinien (CSAM) wird unabhängig davon zur Übergabe an die Strafverfolgung gesichert.
9. Benachrichtigung der betroffenen Person
Datenschutzrechtlich sind wir grundsätzlich verpflichtet, betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Wir sehen von einer Benachrichtigung ab, wenn
- die Behörde ein gesetzlich vorgesehenes Auskunftsverbot mitteilt,
- eine gerichtliche Anordnung dies untersagt, oder
- die Benachrichtigung eine Ermittlung gefährden oder eine Person in Gefahr bringen würde.
Bitte weisen Sie im Ersuchen ausdrücklich darauf hin, wenn ein solcher Fall vorliegt.
10. Bearbeitung, Form und Kosten
- Eingangsbestätigung in der Regel binnen drei Werktagen, Notfälle vorrangig.
- Auskünfte erteilen wir schriftlich in strukturierter Form (Text oder CSV), auf Wunsch mit Angaben zur Herkunft der Daten.
- Für die Bearbeitung stellen wir keine Kosten in Rechnung.
- Wir prüfen jedes Ersuchen auf Zuständigkeit, Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit und widersprechen offensichtlich unzulässigen oder unverhältnismäßig weiten Ersuchen.
11. Kontakt
Julian Pachernegg, Einzelunternehmer
Johann-Schrey-Weg 260, 8232 Grafendorf, Österreich
E-Mail: flexr.social@proton.me
Diese Seite beschreibt ein Verfahren und begründet keinen Verzicht auf Rechte oder Einwendungen.